Krankenkasse wechseln in Neuenburg: Franchise, Modell und Frist richtig wählen
Die Grundversicherung leistet überall dasselbe, kostet aber je nach Kasse, Modell und Franchise sehr unterschiedlich. So entscheiden Haushalte in Neuenburg klug.

Gleiche Leistung, andere Prämie
Die obligatorische Grundversicherung ist gesetzlich definiert: Jede Kasse zahlt dieselben Leistungen. Unterschiede entstehen durch Prämienregion, Franchise, Versicherungsmodell und die Kostenstruktur der Kasse. Ein Wechsel ist deshalb ohne Leistungsverlust möglich, und die Kasse muss Sie in der Grundversicherung aufnehmen.
Franchise und Modell
Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Jahr selbst tragen, bevor die Kasse zahlt. Wer gesund ist und selten zum Arzt geht, fährt mit der höchsten Franchise meist günstiger, wer regelmässige Kosten hat, mit der tiefsten. Rechnen Sie Prämienersparnis gegen Kostenrisiko.
Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modelle senken die Prämie, verpflichten aber zu einem ersten Kontakt über Hausarzt, Gruppenpraxis oder Telefon. In Neuenburg mit guter Ärztedichte funktionieren diese Modelle gut, in ländlichen Gebieten prüfen Sie die Liste der zugelassenen Praxen.
Frist und Vorgehen
Kündigung der Grundversicherung bis Ende November per Einschreiben, Neuanmeldung bei der neuen Kasse, Bestätigung abwarten. Zusatzversicherungen separat prüfen: Sie dürfen bei der alten Kasse bleiben, auch wenn die Grundversicherung wechselt. Kündigen Sie Zusatzversicherungen nie, bevor die neue Aufnahme schriftlich bestätigt ist.
- Grundversicherung ist überall gleich
- Franchise nach Gesundheitskosten wählen
- Modell nach Arztwahl entscheiden
- Kündigung bis Ende November eingeschrieben
- Zusatzversicherungen getrennt behandeln
Fazit
Der Wechsel der Krankenkasse ist die einfachste Sparmassnahme im Haushaltsbudget. Franchise und Modell bewusst wählen, Frist einhalten, Zusatzversicherungen nicht leichtfertig kündigen.
Häufige Fragen zu Versicherung
Welche Versicherungen sind in der Schweiz obligatorisch?
Die Krankenversicherung nach KVG für alle Wohnhaften, die Motorfahrzeughaftpflicht für Fahrzeughalter, die Unfallversicherung über den Arbeitgeber ab acht Wochenstunden und in den meisten Kantonen die Gebäudeversicherung für Eigentümer. Hausrat und Privathaftpflicht sind freiwillig, werden aber von Vermietern fast immer verlangt.
Bis wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
Die Grundversicherung kann jeweils auf Ende Jahr gewechselt werden, die Kündigung muss bis Ende November bei der alten Kasse eintreffen. Bei einer Prämienerhöhung gilt dieselbe Frist. Zusatzversicherungen haben eigene, oft längere Fristen und eine Gesundheitsprüfung beim Neuabschluss.
Wie verdient ein Broker sein Geld?
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